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Geläger
Wort aus der deutschen Winzersprache. Das Geläger bezeichnet Rückstände im Gärgefäß, die nach dem Abziehen
zurückbleiben. Üblicherweise ist Geläger kein Problem, da es sich nur um Heferückstände handelt, die im Gärgefäß verbleiben; problematisch wird es erst, wenn der Wein nach der Behandlung einen deutlichen Gelägergeschmack – also
einen Hefegeschmack – aufweist.
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