Wein - Weine

 
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Kurz
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Kellermeister

Der Kellermeister ist für alle Arbeiten im Weinberg, im Keller und für die Vermarktung des Weines zuständig. Er ist die technische Führungskraft eines Weinbaubetriebes.
Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung zum Kellermeister ist eine abgeschlossene Berufsausbildung als Weinhandelsküfe, Weinküfer oder Winzer sowie in der Regel ein- oder mehrjährige Berufspraxis. Die Prüfung wird von der zuständigen IHK abgenommen.

 

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