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Kellermeister
Der
Kellermeister ist für alle Arbeiten im Weinberg, im Keller
und für die Vermarktung des Weines zuständig. Er ist die
technische Führungskraft eines Weinbaubetriebes.
Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung zum
Kellermeister ist eine abgeschlossene Berufsausbildung als
Weinhandelsküfe, Weinküfer oder Winzer sowie in der Regel
ein- oder mehrjährige Berufspraxis. Die Prüfung wird von der
zuständigen IHK
abgenommen.
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