Wein - Weine

 

Kabinett

Weine mit dem Prädikat Kabinett sind Qualitätsweine der gehobenen Klasse, die mit einer amtlichen Prüfungsnummer ausgestattet werden. Dafür muss ein solcher Wein gesetzlichen Mindestanforderungen genügen. So muss der Zuckergehalt je nach Anbaugebiet zwischen 73-86 Grad Öchsle liegen. Auch der Alkoholgehalt eines solchen Weines darf einen bestimmten Wert nicht überschreiten.
Kabinettweine zeichnen sich durch ihre Eleganz, Leichtigkeit und die vorhandene Restsüße aus. Oftmals sind sie aus der Rieslingtraube hergestellt. Als Prädikatswein hat ein Kabinett das niedrigste Mostgewicht. Den süßen Trauben muss bei der Verarbeitung kein Zucker mehr zugegeben werden.
Der Kabinettweine werden heutzutage in Deutschland fast ausschließlich in den Gebieten Mosel, Saar und Ruver produziert.
Die Prädikatsbezeichnung selbst ist aus dem Umstand abgeleitet, das um 1500 der Weinkeller des Klosters Eberbach als Lagerstätte für besonders wertvolle Weine diente und als Cabinet bezeichnet wurde.

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