Hauptlese
Die Hauptlese ist ein Begriff aus der Winzersprache, der mittlerweile kaum noch Bedeutung hat. Bis 1993 war die Zeit der Hauptlese je nach Gebiet und Gemeinde festgeschrieben, und es durfte eine
frühere Lese nur durch eine besondere Genehmigung erfolgen. Die Winzer waren also recht eng an die Vorgaben gebunden, die ihnen eine Lese vor der vorgeschriebenen Hauptlese nur selten erlaubten.
Seit 1993 gibt es solche Einschränkungen kaum noch. Es liegt heute eine relative Freigabe der Lese vor, die es dem individuellen Weingut überlässt, die Lese zu beginnen und zu beenden. Durch diese
nicht mehr relevanten Vorgaben hat auch der Begriff der Hauptlese heute kaum noch Bedeutung.