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Großlage

Das deutsche Weingesetz von 1971 definiert eine Großlage als Zusammenfassung mehrere Einzellagen, deren Name auf dem Etikett angegeben werden darf. Daher stiftet der Begriff der Großlage meist nichts als Verwirrung, da man nicht weiß, ob der Wein wirklich von der Lage stammt, die angegeben ist (wobei es hier in der Tat um die Lage und nicht die Großlage geht). Das Hauptproblem ist, dass diese Namensgebung mit Benennung der Lage den Eindruck erwecken kann, ein Wein wäre nicht nur von einer Großlage, sondern direkt von einer bestimmten Lage, ohne dass dies der Fall ist.

 

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