Diabetikerwein
Seit 1995 werden einige Weine auf besondere Weise für Diabetiker deklariert. Diese Weine müssen sich, damit sie diese
Bezeichnung tragen dürfen, bestimmten Kriterien unterwerfen – sie dürfen nur bis zu 20 Gramm Zucker pro Liter enthalten. Zusätzlich darf der Traubenzuckeranteil nicht bei mehr als vier Gramm pro Liter liegen.
Diabetikerweine können durch diese Regelung auch als halbtrocken oder lieblich ausgewiesen werden; allerdings dürfte
dieser Wein dadurch keineswegs aufgewertet werden, da ein an der Obergrenze liegender Zuckergehalt oft auf zugesetzten Rohrzucker zurückzuführen ist. Der Stellenwert des Diabetikerweines ist dadurch denkbar gering, da eine oft
minderwertige Qualität zusätzlich noch durch die neuesten Erkenntnisse der Diabetikerforschung nur wenig attraktiv ist. Heute geht man nämlich davon aus, dass nicht unbedingt eine Reduktion des Zuckers prinzipiell das Ziel
einer Diabetikerernährung sein muss, sondern vielmehr eine insgesamt ausgewogene und bewusste Ernährung angestrebt werden muss.