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Anreichern von Wein
Die Anreicherung eines Weines erfolgt durch legales Zusetzen von Zucker vor der Gärung zur Erhöhung des Alkoholgehalts
eines Weins. In Österreich nennt man dieses Verfahren auch Aufbessern. Anreicherung darf nicht zur Süßung eines Weines, sondern einzig zur Steigerung des Alkoholgehaltes verwendet werden.
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